Griffstücke werden KEINEN Platz auf der WBK generieren!!

17.09.2025 - 08:42
Inseratnummer641265
Preis1,00 €
Beschreibung
Gesetzestext dazu:

Sofern die Anzahl der erlaubten wesentlichen Bestandteile gemäß § 23 Abs. 3 bereits ausgeschöpft ist,
gilt die Meldung als Antrag (Abs. 27), und die örtlich zuständige Waffenbehörde stellt dem Betroffenen
eine zusätzliche waffenrechtliche Bewilligung für diese wesentlichen Bestandteile aus.......

......Eine zusätzliche Bewilligung gilt nur für diesen konkreten Gegenstand und wird dieser Umstand auch auf
der waffenrechtlichen Bewilligung vermerkt. Der Erwerb eines vergleichbaren wesentlichen Bestandteils
soll aufgrund dieser Bewilligung nicht zulässig sein.
Kontakt
NameM E
Mitglied seitAugust 2021
Plz, Ort4553 Schlierbach
LandÖsterreich
Zu Ihrer Sicherheit:
  • Überweisen Sie niemals Geld an nicht-österreichische Bankkonten!
  • Wenn ein Inserat zu einem Bruchteil des tatsächlichen Werts angeboten wird, melden Sie dieses bitte umgehend.
  • Schreiben Sie mit Verkäufern und Interessenten ausschließlich über waffengebraucht.at.