Griffstücke werden KEINEN Platz auf der WBK generieren!!
Inseratnummer | 641265 |
Preis | 1,00 € |
Beschreibung
Gesetzestext dazu:
Sofern die Anzahl der erlaubten wesentlichen Bestandteile gemäß § 23 Abs. 3 bereits ausgeschöpft ist,
gilt die Meldung als Antrag (Abs. 27), und die örtlich zuständige Waffenbehörde stellt dem Betroffenen
eine zusätzliche waffenrechtliche Bewilligung für diese wesentlichen Bestandteile aus.......
......Eine zusätzliche Bewilligung gilt nur für diesen konkreten Gegenstand und wird dieser Umstand auch auf
der waffenrechtlichen Bewilligung vermerkt. Der Erwerb eines vergleichbaren wesentlichen Bestandteils
soll aufgrund dieser Bewilligung nicht zulässig sein.
Sofern die Anzahl der erlaubten wesentlichen Bestandteile gemäß § 23 Abs. 3 bereits ausgeschöpft ist,
gilt die Meldung als Antrag (Abs. 27), und die örtlich zuständige Waffenbehörde stellt dem Betroffenen
eine zusätzliche waffenrechtliche Bewilligung für diese wesentlichen Bestandteile aus.......
......Eine zusätzliche Bewilligung gilt nur für diesen konkreten Gegenstand und wird dieser Umstand auch auf
der waffenrechtlichen Bewilligung vermerkt. Der Erwerb eines vergleichbaren wesentlichen Bestandteils
soll aufgrund dieser Bewilligung nicht zulässig sein.
Kontakt
Name | M E |
---|---|
Mitglied seit | August 2021 |
Plz, Ort | 4553 Schlierbach |
Land | Österreich |