FocusRange WAFFEN-FÜHRERSCHEIN mit psychologischem Gutachten 16.05 und 17.05
Inseratnummer | 619014 |
Preis | 359,00 € |
Neupreis | 379 |
Beschreibung
FocusRange WAFFEN-FÜHRERSCHEIN mit psychologischem Gutachten
alles was sie für die WBK brauchen - im Focus Kombikurs Waffenführerschein und psychologisches gutachten in einem € 359.-
Wie komme ich zur Waffenbesitzkarte?
Unbescholtene österreichische Staatsbürger und EU-Staatsbürger mit einem ordentlichen
Wohnsitz in Österreich haben das Recht, Waffen zu besitzen. Für Erwerb und Besitz von
Faustfeuerwaffen oder halbautomatischen Gewehren ist eine Waffenbesitzkarte (WBK)
oder einen Waffenpass (WP)erforderlich.
§21 (1) Waffg.: Die Behörde hat verlässlichen EWR-Bürgern, die das 21. Lebensjahr
vollendet haben und für den Besitz einer Schusswaffe der Kategorie B eine Rechtfertigung
anführen können, auf Antrag eine Waffenbesitzkarte auszustellen. Die Ausstellung einer
Waffenbesitzkarte an andere verlässliche Menschen, die das 21. Lebensjahr vollendet
haben und für den Besitz einer solchen Waffe eine Rechtfertigung anführen können, liegt
im Ermessen der Behörde; ...
Das heißt jeder verlässliche EU-Bürger mit Wohnsitz in Österreich hat das Recht auf eine
Waffenbesitzkarte, ausgenommen davon sind männliche Personen mit abgeleistetem
Zivildienst, die haben eine Wartezeit von 15 Jahren nach abgeleistetem Zivildienst.
Als Rechtfertigung (muss beim Antrag angegeben werden) reicht Selbstverteidigung oder
Sportschießen.
§21 (2) Waffg.: Die Behörde hat verlässlichen EWR-Bürgern, die das 21. Lebensjahr
vollendet haben und bei denen –soweit es sich nicht um Angehörige der in §22 Abs. 2 Z2
bis 4 genannten Berufsgruppen handelt – keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen,
dass sie einen verfassungsgefährdenden Angriff gemäß §6 Abs.2 Polizeiliches
Staatsschutzgesetz, BGBl. I Nr. 5/2016, begehen werden und einen Bedarf zum Führen von
Schusswaffen der Kategorie B nachweisen, einen Waffenpass auszustellen. Die
Ausstellung eines Waffenpasses an andere verlässliche Menschen, die das 21. Lebensjahr
vollendet haben und bei denen keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie einen
verfassungsgefährdenden Angriff gemäß §6 Abs.2 Polizeiliches Staatsschutzgesetz
begehen werden, liegt im Ermessen der Behörde.
Mit einem Waffenpass darf eine Schusswaffe geführt (in geladenem Zustand und in
unmittelbarer Körpernähe, sprich im Holster, getragen) werden. Die Ausstellung eines
Waffenpasses ist Personen vorbehalten, die die Waffe berufsbedingt benötigen
(Sicherheitsdienste, Geldboten, Taxifahrer, …). Eine Ausstellung von Waffenpässen für
Privatpersonen wird praktisch nicht gemacht.
Was benötige ich für den Antrag einer Waffenbesitzkarte?
• Psychologisches Gutachten (darf nicht älter als 6 Monate sein)
• Nachweis des sachgemäßen Umgangs mit Schusswaffen (sog. Waffenführerschein,
Kurs beim Waffenfachhandel – darf nicht älter als 6 Monate sein)
• Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis)
• Passbild
• Für männliche Staatsbürger bis zum vollendeten 45. Lebensjahr: Nachweis des
geleisteten Wehrdienstes bzw. Untauglichkeitserklärung oder Bescheid über
Zivildienst
• Bei Antrag Waffenpass: Nachweis des Bedarfs
• Nachweis des akademischen Grades (wenn nicht bereits im Reisepass ersichtlich)
• Heiratsurkunde (bei Änderung des Familiennamens durch Eheschließung)
Wo bekomme ich den Nachweis für den sachgemäßen Umgang mit Schusswaffen
(„Waffenführerschein“)?
Das FOCUS Schießsportzentrum führt laufend Schulungen für diesen Nachweis durch.
Termine finden Sie auf der FOCUS Webseite. Bitte um eine Anmeldung per Mail oder
Telefon.
Um sich bei der Schulung ausweisen zu können, benötigen Sie einen amtlichen
Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein, Personalausweis, …).
Gültigkeit des Nachweises: 6 Monate. Trainingswaffe und Munition wird Ihnen von FOCUS
zur Verfügung gestellt.
Der Kurs beinhaltet sowohl die erforderliche Theorie als auch den Praxisteil.
Inhalte Theorieteil:
• Österreichisches Waffengesetz
• Notwehr
• Richtige Verwahrung von Waffen
• Transport von Waffen
• Sicherheitsrelevante Hinweise
• Sicherheitsregeln am Schießstand
Inhalte Praxisteil:
• Sicherheitsregeln am Schießstand und im Umgang mit Waffen
• Waffenhandhabung
• Richtige Körperhaltung
• Griff- Visier- und Abzugstechnik
• Laden und Entladen der Waffe
• Waffenstörungen und deren Behebung
Dauer ca. 2 Stunden.
Wo bekomme ich das psychologische Gutachten?
Das FOCUS bietet „Gesamtpakete“ an. Sie können in einem Block sowohl das
Psychologische Gutachten durchführen lassen als auch den Waffenführerschein machen.
Gerne organisieren wir für Sie einen Termin mit einem unserer Gutachter. Dauer ca. 2
Stunden.
Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
• Psychologisches Gutachten: 283,20 Euro
• Nachweis des sachgemäßen Umgangs mit Schusswaffen: Theorie + Praxis inkl.
Leihwaffe und Munition: 95,8 Euro
• Gebühren der Behörde (Stand Jänner 2025):
o Ausstellungsgebühr Waffenbesitzkarte: 74,40 Euro
o Ausstellungsgebühr Waffenpass: 118,40 Euro
Das FOCUS Gesamtpaket – psychologisches Gutachten, Waffenführerschein, Leihwaffe
und Munition – kostet statt 379,- Euro 359,- Euro - Gesamtdauer ca. 3 Stunden.
Bitte bringen Sie den Betrag für das Psychologische Gutachten in bar mit.
Die Ausstellungsgebühr ist bei der Antragsstellung bei der Behörde zu bezahlen.
alles was sie für die WBK brauchen - im Focus Kombikurs Waffenführerschein und psychologisches gutachten in einem € 359.-
Wie komme ich zur Waffenbesitzkarte?
Unbescholtene österreichische Staatsbürger und EU-Staatsbürger mit einem ordentlichen
Wohnsitz in Österreich haben das Recht, Waffen zu besitzen. Für Erwerb und Besitz von
Faustfeuerwaffen oder halbautomatischen Gewehren ist eine Waffenbesitzkarte (WBK)
oder einen Waffenpass (WP)erforderlich.
§21 (1) Waffg.: Die Behörde hat verlässlichen EWR-Bürgern, die das 21. Lebensjahr
vollendet haben und für den Besitz einer Schusswaffe der Kategorie B eine Rechtfertigung
anführen können, auf Antrag eine Waffenbesitzkarte auszustellen. Die Ausstellung einer
Waffenbesitzkarte an andere verlässliche Menschen, die das 21. Lebensjahr vollendet
haben und für den Besitz einer solchen Waffe eine Rechtfertigung anführen können, liegt
im Ermessen der Behörde; ...
Das heißt jeder verlässliche EU-Bürger mit Wohnsitz in Österreich hat das Recht auf eine
Waffenbesitzkarte, ausgenommen davon sind männliche Personen mit abgeleistetem
Zivildienst, die haben eine Wartezeit von 15 Jahren nach abgeleistetem Zivildienst.
Als Rechtfertigung (muss beim Antrag angegeben werden) reicht Selbstverteidigung oder
Sportschießen.
§21 (2) Waffg.: Die Behörde hat verlässlichen EWR-Bürgern, die das 21. Lebensjahr
vollendet haben und bei denen –soweit es sich nicht um Angehörige der in §22 Abs. 2 Z2
bis 4 genannten Berufsgruppen handelt – keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen,
dass sie einen verfassungsgefährdenden Angriff gemäß §6 Abs.2 Polizeiliches
Staatsschutzgesetz, BGBl. I Nr. 5/2016, begehen werden und einen Bedarf zum Führen von
Schusswaffen der Kategorie B nachweisen, einen Waffenpass auszustellen. Die
Ausstellung eines Waffenpasses an andere verlässliche Menschen, die das 21. Lebensjahr
vollendet haben und bei denen keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie einen
verfassungsgefährdenden Angriff gemäß §6 Abs.2 Polizeiliches Staatsschutzgesetz
begehen werden, liegt im Ermessen der Behörde.
Mit einem Waffenpass darf eine Schusswaffe geführt (in geladenem Zustand und in
unmittelbarer Körpernähe, sprich im Holster, getragen) werden. Die Ausstellung eines
Waffenpasses ist Personen vorbehalten, die die Waffe berufsbedingt benötigen
(Sicherheitsdienste, Geldboten, Taxifahrer, …). Eine Ausstellung von Waffenpässen für
Privatpersonen wird praktisch nicht gemacht.
Was benötige ich für den Antrag einer Waffenbesitzkarte?
• Psychologisches Gutachten (darf nicht älter als 6 Monate sein)
• Nachweis des sachgemäßen Umgangs mit Schusswaffen (sog. Waffenführerschein,
Kurs beim Waffenfachhandel – darf nicht älter als 6 Monate sein)
• Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis)
• Passbild
• Für männliche Staatsbürger bis zum vollendeten 45. Lebensjahr: Nachweis des
geleisteten Wehrdienstes bzw. Untauglichkeitserklärung oder Bescheid über
Zivildienst
• Bei Antrag Waffenpass: Nachweis des Bedarfs
• Nachweis des akademischen Grades (wenn nicht bereits im Reisepass ersichtlich)
• Heiratsurkunde (bei Änderung des Familiennamens durch Eheschließung)
Wo bekomme ich den Nachweis für den sachgemäßen Umgang mit Schusswaffen
(„Waffenführerschein“)?
Das FOCUS Schießsportzentrum führt laufend Schulungen für diesen Nachweis durch.
Termine finden Sie auf der FOCUS Webseite. Bitte um eine Anmeldung per Mail oder
Telefon.
Um sich bei der Schulung ausweisen zu können, benötigen Sie einen amtlichen
Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein, Personalausweis, …).
Gültigkeit des Nachweises: 6 Monate. Trainingswaffe und Munition wird Ihnen von FOCUS
zur Verfügung gestellt.
Der Kurs beinhaltet sowohl die erforderliche Theorie als auch den Praxisteil.
Inhalte Theorieteil:
• Österreichisches Waffengesetz
• Notwehr
• Richtige Verwahrung von Waffen
• Transport von Waffen
• Sicherheitsrelevante Hinweise
• Sicherheitsregeln am Schießstand
Inhalte Praxisteil:
• Sicherheitsregeln am Schießstand und im Umgang mit Waffen
• Waffenhandhabung
• Richtige Körperhaltung
• Griff- Visier- und Abzugstechnik
• Laden und Entladen der Waffe
• Waffenstörungen und deren Behebung
Dauer ca. 2 Stunden.
Wo bekomme ich das psychologische Gutachten?
Das FOCUS bietet „Gesamtpakete“ an. Sie können in einem Block sowohl das
Psychologische Gutachten durchführen lassen als auch den Waffenführerschein machen.
Gerne organisieren wir für Sie einen Termin mit einem unserer Gutachter. Dauer ca. 2
Stunden.
Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
• Psychologisches Gutachten: 283,20 Euro
• Nachweis des sachgemäßen Umgangs mit Schusswaffen: Theorie + Praxis inkl.
Leihwaffe und Munition: 95,8 Euro
• Gebühren der Behörde (Stand Jänner 2025):
o Ausstellungsgebühr Waffenbesitzkarte: 74,40 Euro
o Ausstellungsgebühr Waffenpass: 118,40 Euro
Das FOCUS Gesamtpaket – psychologisches Gutachten, Waffenführerschein, Leihwaffe
und Munition – kostet statt 379,- Euro 359,- Euro - Gesamtdauer ca. 3 Stunden.
Bitte bringen Sie den Betrag für das Psychologische Gutachten in bar mit.
Die Ausstellungsgebühr ist bei der Antragsstellung bei der Behörde zu bezahlen.
Kontakt
Firma | ![]() FOCUS Jagd- und Schießsportzentrum GmbH |
---|---|
Kontaktperson | Markus Kalcher |
Mitglied seit | April 2025 |
Telefon | 022522027106 |
Adresse | Wienersdorfer Straße 20-24/M33/16 |
Plz, Ort | 2514 Traiskirchen |
Land | Österreich |
Homepage | https://shop.focusrange.at/ |
Abholung |