Unterstützung für ein Freies Waffenrecht
Inseratnummer | 641048 |
Preis | Suche |
Beschreibung
Noch ist (kurz) Zeit Stellungnahmen abzugeben oder die bislang abgegebenen Stellungnahmen gegen den massivsten Anschlag auf den privaten legalen Waffenbesitz seit Bestehen der zweiten Republik zu unterstützen. Den link zur Stellungnahme der IWÖ finden Sie nachfolgend:
(Dauert nur 1 Minute, Bestätigungsmail nicht vergessen!)
https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/SN/383/
Wiederholt haben wir berichtet über die diversen Tücken, die in diesem nahezu ausschließlich anlaßfallbezogenen Initiativantrag der Dreierampel stecken. Unter anderem scheint aufgrund der kurzen Begutachtungsfrist bislang niemandem aufgefallen zu sein, daß im Gesetzesentwurf unter der lapidaren Bezeichnung „53. In § 23 Abs. 2 zweiter Satz wird die Wortfolge „der erstmaligen Festsetzung der Anzahl“ durch die Wortfolge „Ausstellung der unbefristeten Bewilligung“ ersetzt.“ die Konterkarierung der mit der Waffengesetznovelle 2019 eingeführten erleichterten Erweiterung normiert wird. Der Erstantragsteller kann somit erst nach 10 Jahren und nicht wie momentan nach 5 Jahren ab Erstantragstellung des Waffenbesitzdokuments die Platzzahl auf Antrag erweitern. Was das für die Zukunft des Schießsports bedeutet, kann sich jeder denken.
Auch der Datenschutz soll für die Legalwaffenbesitzer nicht mehr gelten. Der Waffenbesitzer wird zum vollständig gläsernen Menschen!
Unter Punkt 115 ist zu lesen, daß die Behörden des Bundes, der Länder und Gemeinden sowie die Träger der Sozialversicherung nach eigenem Ermessen, das heißt nach Gutdünken ermächtigt sind und auf Anfrage auch verpflichtet sind, der Waffenbehörde alle personenbezogenen Daten – einschließlich besonders „geschützter“ Daten – von sämtlichen Waffenbesitzern und Anwärtern (mit Ausnahme von „Nur-Jägern“) zu übermitteln! Haben Sie einen Nachbarschaftsstreit? Pflegschaftsstreit um Ihr Kind? Eine strittige Scheidung? Absolvieren Sie eine Reha? Bekommen Sie Medikamente gegen Bluthochdruck? Waren Sie auf Krankenschein beim Internisten oder beim Psychologen? Die Waffenbehörde erfährt alles!!
Deshalb an dieser Stelle noch einmal unser Aufruf:
Bitte um zahlreiche Beteiligung! Helfen Sie uns der Politik zu zeigen, daß die Rechte der Legalwaffenbesitzer nicht aufgrund eines Einzelfalles massiv eingeschränkt werden dürfen. Es ist kategorisch abzulehnen, daß auf dem Rücken der gesetzestreuen Legalwaffenbesitzer politisches Kleingeld gemacht wird. Am 17. September ist es zu spät!
Ihr
Prof. DI Mag. Andreas Rippel
Präsident der IWÖ
(Quelle Newsletter der IWÖ)
(Dauert nur 1 Minute, Bestätigungsmail nicht vergessen!)
https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/SN/383/
Wiederholt haben wir berichtet über die diversen Tücken, die in diesem nahezu ausschließlich anlaßfallbezogenen Initiativantrag der Dreierampel stecken. Unter anderem scheint aufgrund der kurzen Begutachtungsfrist bislang niemandem aufgefallen zu sein, daß im Gesetzesentwurf unter der lapidaren Bezeichnung „53. In § 23 Abs. 2 zweiter Satz wird die Wortfolge „der erstmaligen Festsetzung der Anzahl“ durch die Wortfolge „Ausstellung der unbefristeten Bewilligung“ ersetzt.“ die Konterkarierung der mit der Waffengesetznovelle 2019 eingeführten erleichterten Erweiterung normiert wird. Der Erstantragsteller kann somit erst nach 10 Jahren und nicht wie momentan nach 5 Jahren ab Erstantragstellung des Waffenbesitzdokuments die Platzzahl auf Antrag erweitern. Was das für die Zukunft des Schießsports bedeutet, kann sich jeder denken.
Auch der Datenschutz soll für die Legalwaffenbesitzer nicht mehr gelten. Der Waffenbesitzer wird zum vollständig gläsernen Menschen!
Unter Punkt 115 ist zu lesen, daß die Behörden des Bundes, der Länder und Gemeinden sowie die Träger der Sozialversicherung nach eigenem Ermessen, das heißt nach Gutdünken ermächtigt sind und auf Anfrage auch verpflichtet sind, der Waffenbehörde alle personenbezogenen Daten – einschließlich besonders „geschützter“ Daten – von sämtlichen Waffenbesitzern und Anwärtern (mit Ausnahme von „Nur-Jägern“) zu übermitteln! Haben Sie einen Nachbarschaftsstreit? Pflegschaftsstreit um Ihr Kind? Eine strittige Scheidung? Absolvieren Sie eine Reha? Bekommen Sie Medikamente gegen Bluthochdruck? Waren Sie auf Krankenschein beim Internisten oder beim Psychologen? Die Waffenbehörde erfährt alles!!
Deshalb an dieser Stelle noch einmal unser Aufruf:
Bitte um zahlreiche Beteiligung! Helfen Sie uns der Politik zu zeigen, daß die Rechte der Legalwaffenbesitzer nicht aufgrund eines Einzelfalles massiv eingeschränkt werden dürfen. Es ist kategorisch abzulehnen, daß auf dem Rücken der gesetzestreuen Legalwaffenbesitzer politisches Kleingeld gemacht wird. Am 17. September ist es zu spät!
Ihr
Prof. DI Mag. Andreas Rippel
Präsident der IWÖ
(Quelle Newsletter der IWÖ)
Kontakt
Mitglied seit | Oktober 2022 |
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Plz, Ort | 1010 |
Land | Österreich |