Teilesatz MPi69 neuwertig
| Inseratnummer | 648310 |
| Preis | 710,00 € |
| Hersteller | Steyr-Daimler-Puch AG |
| Modell | MPi 69 |
| Zustand | Fast neu |
Beschreibung
Die ungewöhnlich geformte Steyr MPi 69 besteht aus einem einteiligen Gussteil aus Plastik, welches den Pistolengriff und den Handschutz ausmacht, und einem als quadratisches Metallrohr ausgeführten Gehäuse. Der Spanngriff fungiert auch als vordere Riemenmontage. Im geschlossenen Zustand umschließt der Masseverschluss den rückwärtigen Teil des Laufs, was zu einer besonders kurzen Bauform und ausgezeichneter Balance führt. Gesamtlänge der Originalwaffe 465 mm bzw. 670 mm je nach Stellung des Schubschaftes.
Eingesetzt wurde die MPi 69 in den Bürgekriegen in El Salvador und im Libanon.
Der Teilesatz wird auf Bestellung aus einer neuwertigen Waffe hergestellt. Abhol- bzw. Versandbereit 2-3 Werktage nach Zahlungseingang.
Alters- und Wohnsitznachweis erforderlich, kein Export, keine anonymen Bargeschäfte.
"Wer ... einen wesentlichen Bestandteil für Schusswaffen der Kategorie A oder B besitzt, der davor nicht unter § 2 Abs. 2 oder § 5 Abs. 1 Z 2 fiel, sowie über eine, jedoch keine entsprechende waffenrechtliche Bewilligung verfügt, hat diesen der Behörde oder - sofern es sich um Kriegsmaterial handelt - dem Bundesminister für Landesverteidigung innerhalb von zwei Jahren zu melden ...Die Behörde hat Inhabern einer waffenrechtlichen Bewilligung eine Bewilligung ... zu erteilen. Handelt es sich hierbei um wesentliche Bestandteile für Kriegsmaterial, hat der Bundesminister für Landesverteidigung mit Bescheid eine zusätzliche Bewilligung zum Besitz ... zu erteilen.".
Eingesetzt wurde die MPi 69 in den Bürgekriegen in El Salvador und im Libanon.
Der Teilesatz wird auf Bestellung aus einer neuwertigen Waffe hergestellt. Abhol- bzw. Versandbereit 2-3 Werktage nach Zahlungseingang.
Alters- und Wohnsitznachweis erforderlich, kein Export, keine anonymen Bargeschäfte.
"Wer ... einen wesentlichen Bestandteil für Schusswaffen der Kategorie A oder B besitzt, der davor nicht unter § 2 Abs. 2 oder § 5 Abs. 1 Z 2 fiel, sowie über eine, jedoch keine entsprechende waffenrechtliche Bewilligung verfügt, hat diesen der Behörde oder - sofern es sich um Kriegsmaterial handelt - dem Bundesminister für Landesverteidigung innerhalb von zwei Jahren zu melden ...Die Behörde hat Inhabern einer waffenrechtlichen Bewilligung eine Bewilligung ... zu erteilen. Handelt es sich hierbei um wesentliche Bestandteile für Kriegsmaterial, hat der Bundesminister für Landesverteidigung mit Bescheid eine zusätzliche Bewilligung zum Besitz ... zu erteilen.".
Kontakt
| Firma | KG1 Military Training & Trading e.U. |
|---|---|
| Mitglied seit | November 2010 |
| Telefon | 069911804178 |
| Adresse | Hohe Wand Straße 18/7 |
| Plz, Ort | 2344 Maria Enzersdorf |
| Land | Österreich |
| Abholung Versand |